Hotel-Lexikon
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Begriff des Einkommensteuerrechts für abzugsfähige Sonderausgaben, zu der Bausparkassenbeiträge (zur Hälfte), Beiträge zu den gesetzlichen Sozial- und den privaten Versicherungen (Kranken-, Unfall-, und gesetzliche Rentenversicherung, Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit, Beiträge zu Risikoversicherungen im Todesfall, Kapitalversicherungen) mit verwandter Aufgabenstellung sowie die Beiträge zur Haftpflichtversicherung zählen. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn werden die Vorsorgeaufwendungen durch die Vorsorgepauschale abgegolten, sofern nicht höhere Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden. Für die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstgrenzen.

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