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unlauterer Wettbewerb ist das Streben nach geschäftlichen Vorteilen mit rechtlich unzulässigen Mitteln.

Die Generalklausel des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Wettbewerbshandlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.


Beispiele für unlauteren Wettbewerb:

- irreführende Werbung

- unrichtige Angaben über die Beschaffenheit eines Erzeugnisses

- Angestelltenbestechung

- geschäftliche Verleumdung

- üble Nachrede

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