unlauterer Wettbewerb ist das Streben nach geschäftlichen Vorteilen mit rechtlich unzulässigen Mitteln.
Die Generalklausel des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Wettbewerbshandlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
Beispiele für unlauteren Wettbewerb:
- irreführende Werbung
- unrichtige Angaben über die Beschaffenheit eines Erzeugnisses
- Angestelltenbestechung
- geschäftliche Verleumdung
- üble Nachrede