Hotel-Lexikon
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Straußwirtschaft

Auch Besenwirtschaft oder Kranzwirtschaft genannt. Darf nur von einem Winzer betrieben werden. Die Anmeldung der Straußenwirtschaft muss 14 Tage vor Beginn des Geschäftes erfolgen ( Ordnungsamt /Ortspolizeibehörde). Abgegeben dürfen selbsterzeugte Weine, „ zu Wein übliche“ alkoholfreie Getränke und einfache Speisen. Straußenwirtschaften sind folglich auch nur in Weinanbaugebieten zu finden. Jede Straußwirtschaft darf nur eine Ausschankstelle haben, und nicht länger als 4 Monate pro Jahr geöffnet sein. Der Straußenwirt darf nicht gleichzeitig Weinhändler sein. Als Werbung sind nur das Anbringen des Symbols an der Außenfront und einmalige öffentliche Bekanntgabe der Eröffnung erlaubt. Besondere Veranstaltungen wie tanz sind nicht gestattet. Die Ortsübliche Sperrzeit ist einzuhalten, eine Verkürzung ist nicht möglich.

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