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Bei der "Einlage" im wirtschaftlichen Bereich wird zwischen zwei verschiedenen Verfahren unterschieden.

Auf der einen Seite versteht man unter Einlage, eine Geldeinzahlung auf ein Bankkonto, als risikoarme Anlageform, auf der anderen Seite den Beitrag eines Gesellschafters an seine Gesellschaft.

Dieser Beitrag besteht entweder aus Kapital, das der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird und mit dem gehaftet wird, oder aus einem Sachbeitrag, wie zum Beispiel das Einbringen eines Grundstücks zur Nutzung durch die Gesellschaft. In vielen Gesellschaftsformen bestimmt die Höhe der Einlage nicht nur die Haftung des Gesellschafters, sondern auch sein Stimmrecht innerhalb der Gesellschaft.

Das sind Kapitaleinlagen (effektiver Einlagenbetrag des Inhabers) bei eingetragenen Kaufmännern und –frauen, Kapitalanteile (effektive Einlagenbeträge der Gesellschafter) in einer OHG, Kapitalanteile (effektive Einlagenbeträge der Komplementäre und Kommanditisten) in einer KG, Stammkapital (Summe der Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile) in einer GmbH, Grundkapital (Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Aktien) in einer AG und Geschäftsguthaben (effektive Einlagenbeträge auf die übernommenen Geschäftsanteile) in einer eG. Auf diesen Einlagen baut sich das Unternehmenskapital auf.

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