Reichsversicherungsordnung, von 1914-1992 Kernstück der dt. Sozialversicherung
= Recht der Arbeiterkrankenversicherung, Unfallversicherungsrecht, Invaliditätsrecht, Altersversicherungsrecht
Durch Ergänzungen in der Nachkriegszeit unübersichtlich geworden --> Sozialgesetzbuch (SGB) ersetzt RVO in vielen Bereichen.
Heute regelt die RVO nur noch:
die Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft, Rechtsverhältnisse der Beamten und Dienstornungsangestellten bei Krankenkassen sowie das Recht der so genannten Kassenverbände