Hotel-Lexikon
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Dienen der Erfassung von Aufwendungen, die am Bilanzstichtag dem Grunde, aber nicht der Höhe nach bekannt sind, sowie von Verbindlichkeiten und Lasten, die am Bilanzstichtag bereits bestehen, sich dem Betrage nach aber nicht genau bestimmen lassen.

Steuerrechtliche Rücklagen sind zu bilden für:

- ungewisse Verbindlichkeiten (Eingangsrechnung liegt nicht vor)

- unterlassene Aufwendungen für Instanthaltung, die im folgenden Wirtschaftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,

- ...

Der Aufwand wird im abschließenden Wirtschaftsjahr durch die Rückstellungen erhöht und somit der Gewinn gemindert.

Laut HGB § 249:

(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

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