Hotel-Lexikon
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Die Leistungserstellung in der Unternehmung erfolgt arbeitsteilig und erfordert deshalb die Zusammenarbeit aller im Betrieb tätigen Mitarbeiter. Ihr Zusammenwirken muss geregelt und koordiniert werden. Bei den von den Mitarbeitern der Unternehmung wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich meistens um wiederkehrende Tätigkeiten, die immer wieder denselben Ablauf auslösen. Es ist die Aufgabe der Organisation, für diese Fälle wirkungserhöhende Regelungen bereitzustellen. Maßstab für ihre Wirksamkeit ist das ökologische Prinzip. Die Organisation trägt somit zur Verwirklichung der Ziele bei. Organisatorische Regelungen erstrecken sich auf: - den Aufbau, d.h. die dauerhafte Zuordnung von Teilaufgaben zu Mitarbeitern als Aufgabenträger; - den Ablauf, d.h. die räumliche und zeitliche Koordination der regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten und Abläufe.

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