Hotel-Lexikon
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Unter Kleininventar in einem Hotel- oder Gaststättenbetrieb versteht man die beweglichen Gegenstände, die dazu bestimmt sind auf Dauer dem Betriebszweck zu dienen. Darunter zählen beispielsweise: Tische, Stühle, Porzellan, Gläser, Aschenbecher, Küchengeräte, Kochtöpfe, Pfannen etc. Nicht unter Kleininventar fallen die eingelagerten Waren und Vorräte.

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