Hotel-Lexikon
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Bei der Grenzkostenrechnung, besser unter dem Namen Teilkostenrechnung bekannt, werden im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens die variablen Kosten den Kostenträgern zugerechnet, während die fixen Kosten als Ganzes erst in der Erfolgsrechnung abgerechnet werden.

Im Laufe der Zeit hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass die fixen Kosten den Kostenträgern nicht belastet werden dürfen, da sie in der Regel nicht nach dem Prinzip der Verursachung zugerechnet werden können. Dadurch ist die Grenzkostenrechnung zusätzlich zu der vorher alleinig existierenden Vollkostenrechnung entstanden.

Christine Schumacher

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