Hotel-Lexikon
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Die GuV-Rechnung (Gewinn- und Verlust- Rechnung) bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB) als wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie ergänzt die Bilanz indem sie nicht nur den Erfolg sondern auch seine Zusammensetzung offen legt. Die Gewinn- und Verlust- Rechnung ist eine Zeitraumrechnung. Sie gibt eine übersichtliche Darstellung der wirtschaftlichen Vorgänge, die während einer Abrechnungszeit stattgefunden haben. Der Erfolg wird als Saldo zwischen den in einer bestimmten Periode angefallenen Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Dadurch werden die Quellen des Erfolgs sichtbar. Die Gewinn- und Verlust- Rechnung kann nach zwei Methoden aufgestellt werden: • Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB • Umsatzkostenverfahren (§275 Abs. 3 HGB) Bei beiden Methoden ist für Kapitalgesellschaften die Staffelform vorgeschrieben.

Nach §158 AktG ist der Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Kapital- bzw. Gewinnrücklagen zu berücksi
chtigen, sodass sich der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ergibt.


C.W.

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