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Jeder Mensch, der bei seiner Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt ein Gesundheitszeugnis.

Bis zum Jahr 2001 musste man sich für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses amtsärztlich untersuchen lassen. Dabei wird im Gesundheitszeugnis nicht ausgesagt, dass der Untersuchte tatsächlich gesund ist, sondern nur, dass der Arzt zum Zeitpunkt der Überprüfung nichts feststellen konnte, was der Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses im Wege stünde.

Seit 2001 jedoch, wird das Gesundheitszeugnis nicht mehr von einer amtsärztlichen Untersuchung begleitet. Diese wurde ersetzt, durch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Hierbei erhält der Antragsteller eine Belehrung über die richtigen Hygienemaßnahmen in diesem Beruf, sowie eventuelle Krankheiten und deren Symptome.

Diese Belehrung musste bis 2011 mindestens einmal pro Jahr, ab 2012 alle zwei Jahre wiederholt werden. Während die erste Belehrung noch vom Gesundheitsamt oder einem entsprechend zugelassenem Arzt durchgeführt wird, werden die folgenden Belehrungen in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber erteilt.


C .W.

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