Hotel-Lexikon
Advertisement

Eine Gestattung (§12 Gaststättengesetz) ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Bewirtung erfolgt. Nach Änderung des Gaststättengesetz in 2005 ist maßgebend, ob bei der jeweiligen Veranstaltung oder bei dem jeweiligen Fest alkoholische Getränke verabreicht werden. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Erlaubnispflicht.

Voraussetzungen:

- schriftlicher Antrag (dieser muss zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung in Rheinland-Pfalz beantragt werden)

- besonderer Anlass, welcher der Allgemeinheit zugänglich sein muss und zeitlich befristet ist (Sommer-, Volksfest, Kerwe)




C.W.

Advertisement