Hotel-Lexikon
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Bei einem so genannten Gästekredit/-anzahlung handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, d.h. die Kreditvergabe erfolgt dadurch, dass der Aufraggeber(Hotel) einen Teil des Preises für eine Leistung(Zimmer, Hochzeitsbewirtung) vor vollständiger Realisierung der Leistung bezahlt. Also das Unternehmen (Hotel) räumt dem Gast einen Kredit dahingehend ein, dass dieser praktisch im Hotel schlafen und essen kann, ohne jedoch dafür gleich bei Erhalt der Ware (Zimmer) bezahlt zu haben(=Gewährung einer Zahlungsfrist für Gäste). Wenn der Gast dann nach z. B. zwei Wochen das Haus verlässt, wird normalerweise die Rechnung beglichen. Der Gast hat also zwei Wochen auf Pump gelebt. Es kann natürlich auch vorkommen, dass der Gast die Rechnung, erst Wochen später überweist oder per Kreditkarte bezahlt. Dann verlängert sich der Kredit automatisch, ohne dass Hotelier Zinsen dafür verlangen kann. Man sollte also auf jeden Fall die Kreditwürdigkeit des Gastes überprüfen oder zumindest unterscheiden, ob man den Gast kennt. Anzuraten wäre auf jeden Fall, bei so genannten Walk- In’s noch vor der Übernachtung das Geld zu kassieren bzw. eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Logischerweise gehört das „Anschreiben“ auch zum Gästekredit. So mancher Kneipenbesitzer hat sich dadurch eine goldene Nase verdient oder sich zu Grunde gewirtschaftet.

Gründe für eine Anzahlung:

•Durch eine Anzahlung fließen dem Hotelbetrieb Geldmittel zu, die zur Deckung des Kapitalbedarfs für z.B. die Ausstattung einer Feierlichkeit dienen. Die Anzahlung beeinflusst somit die Liquiditätslage des Hotelbetriebes positiv.

•Die Anzahlung durch den Gast gibt dem Hotelmanager eine gewisse Sicherheit, dass die Leistung in der bestellten Form abgenommen wird.

•Die Anzahlung sichert den Hotelbetrieb gegen einen hohen Forderungsausfall ab: Der Gast zeigt durch seine Anzahlung, dass er zahlungsfähig ist.

Die Höhe der Anzahlung ist im erheblichen Maße abhängig von:

•der Marktstellung des Auftragsgebers und dessen Bekanntheitsgrad,

•der Geschäftssituation des Auftragsnehmers,

•der Marktstellung des Auftragsnehmers,

•der Lage am Markt des Auftragsnehmers,

•der Auftragssumme und der kalkulierten Realisierungsdauer des Auftrages.

Kredit kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vertrauen. Vertrauen darauf, dass der Schuldner (Kreditnehmer) dem Kreditgeber (Gläubiger) die geschuldeten Kreditmittel in der vereinbarten Art zurückzahlt und alle sonstigen Bedingungen erfüllt. Kreditbeziehungen sind dabei im Alltag der Hotel- und Gaststättenbetriebe etwas Gewöhnliches. So ist z.B. fast jeder Warenbezug mit einem Kredit verbunden, da die Zahlung erst innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt. Wegen der großen Bedeutung des Kredits im alltäglichen Wirtschaftsleben ist die uneingeschränkte Kreditwürdigkeit eines Unternehmens von größter Bedeutung. Die Geschäftsleitung sollte sie daher durch strikte Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen unbedingt einhalten. Kredite können unterschieden werden nach dem Verwendungszweck, nach der Kreditdauer, nach Art der Bereitstellung und nach Art der Sicherstellung.

verwandter Begriff: Deposit


M.T.

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