Hotel-Lexikon
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Die Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.

§ 17 HGB

Sie kann frei gewählt werden, muss jedoch

geeignet sein und Unterscheidungskraft zu anderen Gewerbetreibenden besitzen;
wahr sein und darf den Außenstehenden nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen.
(HGB § 18)

Funktionen des Firmennamens

  • Unterscheidungskriterium gegenüber den Wettbewerbern
  • Erkennungsmerkmal für Kunden
  • Verdeutlichung der Rechtsform, unter der die Geschäfte geführt werden / Offenlegung der Gesellschaftsverhältnisse Verbot der Irreführung gegenüber Kunden und Wettbewerbern durch einen übertriebenen Firmennamen

Hinter der Firma hängt immer ein Zusatz, damit klar ist um welche Form es sich handelt § 19 HGB

Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Fantasiefirma oder eine Mischform aus allen drei.

Die Firma muss nach § 29 HGB im Handelsregister angemeldet werden.

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