Hotel-Lexikon
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Bedienungsgeld

Gerade die Bezeichnung „Bedienungsgeld“ wirkt auf unsere Gäste etwas verwirrend. Dabei ist das Bedienungsgeld lediglich ein weiteres synonym für „Trinkgeld“.

Trinkgeld wird laut Wirtschaftlexikon so definiert, dass es eine „freiwillige und persönliche Zuwendung in Form von einer Barzahlung“ ist, weswegen in vielen Speisekarten in Urlaubsländern der Zusatz „ alle Speisen und Getränke inklusive 19% Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld“ vermerkt ist. Das macht es dem Gast ersichtlich, dass er kein Trinkgeld mehr bezahlen MUSS.

In Deutschland ist es üblich etwa 5% des Rechnungsbetrages als Bedienungsgeld zu geben.

Nach dem Einkommenssteuergesetz ist das Trinkgeld einer Servicekraft nicht steuerpflichtig, muss demnach auch nicht angegeben werden.

Je nach Betriebsphilosophie können die Regelungen für die Verteilung des Bedienungsgeldes unterschiedlich sein.

Oft findet man vor:

· Verteilung nach Dienstrang

· Verteilung nach geleisteten Stunden

· Ohne Verteilung (jeder behält das was er bekommen hat)

· Gleichverteilung unter allen Servicemitarbeitern

· Abgabe eines bestimmten %ualen Anteils an die Küche und/ oder Thekenkraft

ZZusatz. das o.g. ist falsch. Bedienungsgeld steht dem Betrieb zu. Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung an die Bedienungskraft.

FSH11 MCH

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