Hotel-Lexikon
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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist die gesetzliche Unfallversicherung für über 3.3 Millionen Versicherte in rund 326.000 Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.

Alle Beschäftigten in diesen Unternehmen sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert. Unternehmer und ihre im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten aus Betrieben der Fleischwirtschaft sind kraft Satzung ebenfalls versichert. Unternehmer und ihre im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten aus anderen Branchen des Zuständigkeitsbereichs der BGN können sich freiwillig versichern.

Die BGN sichert ihre Kunden mit einem effektiven Leistungssystem ab. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hilft die BGN den Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln, ihre Gesundheit und Arbeitskraft wiederherzustellen. Sie übernimmt die ärztliche Behandlung, Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes. Darüber hinaus sorgt sie auch für die finanzielle Absicherung . So zahlt die BGN z. B. während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit das so genannte Verletztengeld.

Die BGN arbeitet branchenorientiert. Ihre Berater kennen die jeweiligen Branchen sehr genau und helfen branchenspezifisch bei der Arbeitsgestaltung. Sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation kann sie durch diese Spezialisierung individuelle branchenbezogene Lösungen entwickeln und sie praxisgerecht umsetzen. Dabei greift sie u. a. auf die Ergebnisse von BGN-Forschungsprojekten in unterschiedlichen Sparten zurück.

Die Branchenkompetenz der BGN ist die Basis für praxis- und problemorientierte Präventionsangebote an die Unternehmen.

Die Erfolge der berufsgenossenschaftlichen Arbeit finden in der Selbstverwaltung ihre Grundlage. Das heißt: Die Geschicke der BGN liegen in den Händen derer, die wissen, worum es geht. Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus den BGN-Mitgliedsbetrieben bilden die paritätisch besetzte Selbstverwaltung. Sachgerechte und praxisnahe Problemlösungen zum Wohl der Versicherten und der Unternehmer sind das Ziel der Sozialpartner bei ihrer Arbeit in Vorstand und der Vertreterversammlung. Das Ergebnis: Effiziente Strukturen mit branchen- und bedarfsgerechten Leistungen.

Jiannis Lytrivis

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