Hotel-Lexikon
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Durch Außenprüfungen haben Finanzbehörden die Möglichkeit ihrem gesetzlichen Auftrag, eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung sicherzustellen, wirkungsvoller nachzukommen.Es werden zwei Arten von Außenprüfung unterschieden:

Betriebsprüfungen: Diese werden als allgemeine Außenprüfung von den Betriebsprüfungsdiensten durchgeführt

Sonderprüfungen: Diese werden von speziellen Dienststellen für besondere Bereiche (z.B. USt-Sonderprüfung, LSt-Außenrüfung) durchgeführt.

Ablauf der Prüfung

-Der Prüfung muss eine schriftliche Prüfungsanordnung vorangehen

-Der Prüfer hat sich beim Erscheinen unverzüglich auszuweisen und den Beginn der Prüfung aktenkundig zu machen

-Der Prüfer darf die Prüfung nicht beenden, weil diese erkennbar zu einem für den Stpfl. günstigeren Ergebnis führt

-Der Prüfer ist verpflichtet, den Stpfl. schon während der Prüfung über seine Feststellungen zu unterrichten

-Der Stpfl. hat bei der Aufklärung des Sachverhaltes durch Auskünfte und die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern und Geschäftspapieren mitzuwirken

-Über das Ergebnis der Außenprüfung ist grundsätzlich eine Schlussbesprechung abzuhalten

-Über das Ergebnis der Außenprüfung ergeht grundsätzlich ein Prüfungsbericht, der die Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlage darstellt


FSH11 AF

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