Durch Außenprüfungen haben Finanzbehörden die Möglichkeit ihrem gesetzlichen Auftrag, eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung sicherzustellen, wirkungsvoller nachzukommen.Es werden zwei Arten von Außenprüfung unterschieden:
Betriebsprüfungen: Diese werden als allgemeine Außenprüfung von den Betriebsprüfungsdiensten durchgeführt
Sonderprüfungen: Diese werden von speziellen Dienststellen für besondere Bereiche (z.B. USt-Sonderprüfung, LSt-Außenrüfung) durchgeführt.
Ablauf der Prüfung
-Der Prüfung muss eine schriftliche Prüfungsanordnung vorangehen
-Der Prüfer hat sich beim Erscheinen unverzüglich auszuweisen und den Beginn der Prüfung aktenkundig zu machen
-Der Prüfer darf die Prüfung nicht beenden, weil diese erkennbar zu einem für den Stpfl. günstigeren Ergebnis führt
-Der Prüfer ist verpflichtet, den Stpfl. schon während der Prüfung über seine Feststellungen zu unterrichten
-Der Stpfl. hat bei der Aufklärung des Sachverhaltes durch Auskünfte und die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern und Geschäftspapieren mitzuwirken
-Über das Ergebnis der Außenprüfung ist grundsätzlich eine Schlussbesprechung abzuhalten
-Über das Ergebnis der Außenprüfung ergeht grundsätzlich ein Prüfungsbericht, der die Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlage darstellt
FSH11 AF