Hotel-Lexikon
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Vom Staat gewährter Betrag an Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für sie anlegt und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Die Sparzulage wird errechnet aus dem Sparbetrag mit entsprechenden Bemessungsgrenzen multipiziert mit einem festgelegten Prozentsatz.

Voraussetzung für eine staatliche Förderung bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds bzw. Bausparvertrag ist das Einhalten der 7-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist.Hierbei beträgt die Einzahlungsdauer des Investmentsparvetrages grundsätzlich 6 Jahre, die snchließende Ruhepause bis zu 12 Monate.

Früher wurde die Arbeitnehmersparzulage monatlich vom Arbeitgeber bezahlt, der sie vom Finanzamt zurückerstattet bekam. Seit Januar 1990 wird die Sparzulage direkt vom Finanzamt errechnet und dem Arbeitnehmer einmal im Jahr über den Lohnsteuerausgleich ausbezahlt.


L.D

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