Hotel-Lexikon
Advertisement

Ein Arbeitgeberverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern aus gleichen Sparten, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung in sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Der Arbeitgeberverband ist Verhandlungspartner der Gewerkschaften. Arbeitgeberverbände bestehen aus einem Vorstand und der Mitgliederversammlung. Mitglied des AGV können natürliche und juristische Personen werden, die sich als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirtschaftlich betätigen.

Welchen Aufgaben und Zielen geht der Arbeitgeberverband nach?

  • bezweckt die Wahrung und Förderung der Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
  • setzt sich für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Mitglieder durch die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen ein.
  • fördert die Solidarität der dem Verband angeschlossenen Betriebe und den Austausch von Wissen und Erfahrung.
  • fördert die aktive Zusammenarbeit der Mitglieder und vertritt diese bei den zentralen Arbeitgeber- Organisationen.
  • stellt die notwendige Information für seine Mitglieder sicher, insbesondere in den Belangen der Betriebswirtschaft, der Volkswirtschaft, des Arbeitsrechtes sowie der Arbeitgeber- Organisationen.
  • vermittelt seinen Mitgliedern Informationen und Anregungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zum Beispiel in den Bereichen Innovation, Technologie, Marketing, flexible Arbeitszeitmodelle, Zeit als Wettbewerbsfaktor usw.
  • setzt sich ein für eine zukunftsorientierte Lehrlingsausbildung und fördert die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung.


L.D

Advertisement