Hotel-Lexikon
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch bekannt als AGB, sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss auferlegt. Sie können wenn nötig erweitert oder ergänzt werden. Sie dürfen den Vertagspartner nicht in Treue und Recht benachteiligen, daher sollten die AGB immer verständlich geschrieben sein. Ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, spielt keine Rolle. Werden Vertragseinzelheiten zwischen den Vertragspartnern direkt ausgehandelt, liegen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

In Hotels sollten die AGB gleich bei der Angebotserstellung eingebracht werden. Wenn der Kunde diese erst nach Betreten seines Hotelzimmerst liest, ist der Beherbergungsvertrag schon längst abgeschlossen. Der Gast sollte über die Stonierungsmöglichkeiten informiert werden, bis zu welchem Zeitpunkt er kostenlos zurücktreten kann, über die Haftung von zerstörtem Eigentum auf beiden Seiten (Auto oder Hotelbett, bei Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen, den Zustand des Zimmers bei der Abreise und wie bzw. wann bezahlt werden soll).

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