Hotel-Lexikon
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Afa = Absetzung für Abnutzung

Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung sind ein Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts und berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend.


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